Wer auf einen Rosenkrieg verzichtet, spart viel Geld. Wenn eine Ehe in die Brüche geht, kostet das nicht nur Nerven, sondern auch Geld - vor allem, wenn kein Ehevertrag existiert und alles erst vor Gericht erstritten werden muss. Immerhin: Wer sich einvernehmlich trennt, kann manchen Tausender für Anwälte und Gerichtskosten sparen.
Auch bei einer einverständlichen Scheidung kann das Ehepaar nicht auf einen Anwalt verzichten. Der Scheidungsantrag vor Gericht muss von einem Anwalt gestellt werden. Die Kosten berechnen sich nach dem Nettoeinkommen der Ehepartner beziehungsweise dem Streitwert. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem monatlichen Nettoeinkommen von 3500 Euro ohne Vermögen muss an Anwalts- und Gerichtskosten knapp 2000 Euro bezahlen. Deutlich teurer wird die Scheidung, wenn jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragt. Da sich der Streitwert mit jeder strittigen Position (Unterhaltszahlungen für Frau und Kinder, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Hausrataufteilung) erhöht, kostet die Scheidung das Paar schnell das zwei- bis dreifache.
Ein Streit vor Gericht kann teuer werden. Einigung spart Geld. Auch Mediatoren können helfen, damit die Ehepartner in strittigen Punkten zu einvernehmlichen Lösungen gelangen. Der Mediator ist neutral und vertritt nicht den Standpunkt einer Partei. Er versucht vielmehr, zwischen den scheidenden Partnern zu vermitteln. Am Ende der Mediation sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der die Vereinbarungen festhält und gegebenenfalls notariell beglaubigt wird. Damit kann ein Anwalt vor Gericht die Scheidung beantragen.
Montag, 10. März 2008
Scheiden tut weh. Von Kosten & Mediation.
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